Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Allgemeines
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden. Einkaufsbedingungen unserer Kunden sind nur insoweit gültig, als Sie den Liefer- und Zahlungsbedingungen des Verkäufers nicht widersprechen. Sollte ein Teil der jeweils mit unseren Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so ist die Gültigkeit aller übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt. Der unwirksame Teil der Vereinbarungen ist in einer solchen Weise umzudeuten oder durch eine solche Regelung zu ersetzen, dass ihr Zweck auf zulässigem Wege erreicht wird.
2.) Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind – sofern nicht anders vereinbart – stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit
Ausführung der Lieferung zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten.
3.) Preise
Die Preise sind reine Netto-Preise in Euro und verstehen sich unfrei, ausschließlich Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen während der Laufzeit unserer Produkte
behalten wir uns vor. Druckfehler und Irrtümer in Preislisten oder Datenblättern sowie Angeboten bleiben vorbehalten.
4.) Lieferung
Unser Mindestauftragswert beträgt € 200,00, Lieferungen unter diesem Wert, nur nach vorheriger Absprache. Bis € 400,00 Auftragsnettowert erfolgt die Lieferung z.zgl. Versandkosten auf Rechnung
und Gefahr des Empfängers. Ab € 401,00 Auftragsnettowert erfolgt die Lieferung frei Station, ausgenommen Sonderversendungen als Express, Luftfracht, Schnellpaket o.ä. Lieferungen ins Ausland
werden ab Werk vorgenommen. Der Liefertermin bezeichnet den vorrausichtlichen Anliefertermin beim Kunden. Im Falle höherer Gewalt, wozu auch Materialmängel, Betriebsstörungen, Streiks oder
behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei unseren Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige und nicht richtige Selbstbelieferung gehören, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vorvertrag
zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird dadurch die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit um mehr als 8 Wochen überschritten, so
hat der Käufer das Recht, vom
Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall beiderseitig ausgeschlossen. Transportschäden müssen sofort der Post, der Bahn oder dem Spediteur gemeldet werden.
5.) Zahlung
Rechnungen sind in für uns verlustfreier Weise bar zu zahlen. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel angenommen. Bei Überschreitung des
Zahlungstermins behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor. Alle Rechnungen sind wenn nicht anders vereinbart innerhalb 14 Tagen netto,
jeweils dato Faktura, zahlbar. Lieferungen ins Ausland nur gegen Vorkasse. Bei Überschreitung des Fälligkeitstermins der Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, den überfälligen Zahlungsbetrag mit
einem Zinssatz in Höhe der gesetzlichen Regelungen zu berechnen und Mahngebühren anzusetzen. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen eigener, streitiger Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis
zurückzubehalten oder mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Nach Vertragsabschluss uns
bekannt werdende Umstände, die geeignet sind, Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers aufkommen zu lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer ausstehenden Forderungen zu Folge. Für
noch vorliegende unausgeführte Lieferungsverträge können wir
Nachnahme oder Vorkasse verlangen bzw. unter Ausschluss irgendwelcher Schadensersatzansprüche gegen uns vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer ist berechtigt die Ansprüche aus der
Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer an einen Dritten abzutreten.
6.) Rückgaben
Rücksendungen mangelfreier Sendungen werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen Einverständnis. Bei vereinbarten Rücksendungen
mängelfreier Lieferung, wenn nicht anders vereinbart, berechnen wir für die Aufarbeitung der Retoure eine Kostenbeteiligung von 10 % des Warennettowertes. Die Rücksendung hat kostenfrei und in
einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Sonderbestellungen sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Auftragsveränderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform.
7.) Garantie/Mängelrügen
Die Garantiebedingungen sind individuell, je nach Produkt und/oder Produktgruppe, geregelt und auf den Verpackungen und/oder in den Bedienungsanleitungen ausgewiesen. Die gesetzliche
Gewährleistungsfrist wird von uns nicht unterschritten. Die Garantie startet eine Woche nach Warenversand ab unserem Lager. Auf Verlangen ist uns bei berechtigten Garantieansprüchen ein Kaufbeleg
des Endkunden für die Abwicklung eventueller Garantieansprüche zu übermitteln. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Ablieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
unter genauer Angabe der Gründe gerügt werden. Der bemängelte Gegenstand ist sorgfältig verpackt und frei Haus an uns zur Überprüfung zu übersenden. Bei berechtigten und rechtzeitigen
Beanstandungen erhält der Käufer nach unserer Wahl Nachbesserung, kostenlosen Warenumtausch oder eine Warengutschrift gegen Rücksendung der Ware; sind Nachbesserungen und Warenumtausch nicht
möglich oder unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatzansprüche jedweder Art – einschließlich solcher wegen angeblich verspäteter Lieferung –
sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wäre vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
8.) Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer – einschließlich der
Einlösung gegebener Schecks – bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware dem Verkäufer vorbehalten; bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. §449 Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB im Falle der Verarbeitung der
Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine
etwaige Verarbeitung durch den Käufer löst nicht das Eigentumsrecht. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu; im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende
neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware; sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware berechtigt, wenn und
soweit dieser Weiterverkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erfolgt.
Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen
oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird,
gilt die Forderung in dem Verhältnis als an uns abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufs bestehende Wertverhältnis unseres Eigentums oder Miteigentums an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren
bzw. zu den Miteigentumsrechten anderer an den neu geschaffenen Sachen
entspricht. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers
unberührt. Wir werden aber die Forderung nicht selbst einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpfl ichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner
der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung an uns anzuzeigen. Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung unserer sämtlichen
Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen. Übersteigt der Wert der uns
gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpfl ichtet. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug,
so sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage. Im Fall des Verzuges sind wir darüber hinaus berechtigt, auch aus anderen
Verträgen stammende Vorbehaltsware zurückzufordern, sofern sich diejenige Vorbehaltsware, wegen welcher der Zahlungsverzug eingetreten ist, nicht mehr im Besitz des Käufers befi ndet. Auch diese
Rückforderung bleibt ohne Einfluss auf den Ablauf des bestehenden Vertragsverhältnisses.
9.) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Köln.
10.) Datenverarbeitung
Die sich aus dem Geschäftsvorfall ergebenden Daten werden im Rahmen von Geschäftskarteien gespeichert. Wir verpfl ichten uns, alle Daten vertraulich und nur zum Zwecke der Geschäftsbeziehung zu
nutzen.
Stand Mai 2011


