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Neue Ökodesignverordnung

die im Jahr 2021 in Kraft tretende Ökodesignverordnung betrifft viele Produkte in der EU.

Die Vorschriften sind umfangreich und treffen ab dem 01.09.2021 auch auf einige unserer Leuchtmittel zu.

Signifikante Änderungen, bezogen auf unsere Produkte, sind nachstehende Anpassungen:

  • Wechsel der Energieetikettierung. Das momentan bekannte Etikett wird modifiziert:

Aus ehemals A ++ bis E wird auf A bis G neu skaliert

  • Wegfall des Energieetiketts für Produkte deren Werte außerhalb der Verordnung liegen
  • Einschränkungen, bzw. Vorgaben in Bezug auf die Farbwertanteile
  • Einführung der beiden Flicker-Messwerte
  • Einführung der EPREL-Datenbank und eines QR-Codes auf der Verpackung
  • Mindestanforderungen an Effizienz

Aus den beiden letztgenannten Punkten ergibt sich, nach unserer Auffassung, eine Benachteiligung für Leuchtmittel mit tendenziell warmen Lichtfarben. Auch zusätzliche Eigenschaften, wie z.B. die von uns seit über 10 Jahren perfektionierte Dimmbarkeit, werden als Faktor in der neuen Verordnung nicht berücksichtigt. Aus oben genannten Gründen werden wir Ihnen einige Produkte ab dem kommenden Herbst nicht mehr anbieten können.

Wie Sie es aber von unserem Unternehmen gewohnt sind, nutzen wir alle verbleibenden Möglichkeiten voll aus! Wir freuen uns daher sehr, Ihnen die neue Produktserie SOFT-LINE vorstellen zu dürfen, welche nicht nur die Regelungen unserer Gesetzgeber, sondern auch Ihre Vorstellungen an perfektes Licht erfüllen wird.

Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, stellen wir Ihnen den Katalog Mai 2021 vor.

In diesem Katalog finden Sie gesondert gekennzeichnete Artikel welche nur noch wenige Monate lieferbar sein werden (EOL-Artikel), sowie das in Kürze erhältliche neue Sortiment der SOFT-Line.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen zur Verfügung und bieten Ihnen an die Artikel während dieser Übergangszeit mit unserem Verkaufsteam zu besprechen, wir beraten und helfen Ihnen gerne weiter.

Daraus ergibt sich für Sie als Händler die folgende Verpflichtung:

Das bekannte A++ bis E- Etikett muss auf den Leuchtmittel (lt. Verordnung: Lichtquelle) ausgetauscht werden. Hierfür gilt die Übergangsfrist bis 01.03.2023. Produkte mit dem bestehenden A++ bis E- Etikett (EOL-Artikel) dürfen in dieser Zeit im Verkauf verbleiben und wie gewohnt angeboten werden.

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